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Einbürgerungen von Schweizer Bürgerinnen und Bürger

Der/die Gesuchstellende muss in den letzten fünf Jahren während mindestens drei Jahren und unmittelbar vor der Einbürgerung während mindestens einem Jahr in der Gemeinde Eschenbach gewohnt haben. Die gesuchstellende Person muss in Eschenbach einen guten Ruf geniessen.

Füllen Sie das Gesuch um Erteilung des Bürgerrechts der Gemeinde Eschenbach aus und senden Sie es mit den notwendigen Unterlagen an den Gemeinderat Eschenbach, Oeggenringenstrasse 12, 6274 Eschenbach.

Für die Aufwendungen erhebt die Gemeinde Eschenbach eine Bearbeitungsgebühr von CHF 200.00 pro Gesuch.

Gesuchsformular Einbürgerungen von Schweizer Bürgerinnen und Bürger.pdf [pdf, 85 KB]